20.05.2013

Bauen und Kosten?

4. Juni 2010 von  
Abgelegt unter: Bauen

Welche Kosten?
Wenn sich eine noch relativ junge Familie dazu entschließt, die Kosten für die Miete lieber in die eigene Tasche zu stecken und sich ein eigenes Heim zu erschaffen, ist sie sich schon darüber im Klaren, dass Bauen Kosten in nicht gerade geringer Höhe verursacht, zumal es ja nicht nur bei den Kosten für das Grundstück und das Haus bleibt, denn es fallen sowohl im Vorfeld als auch noch hinterher eine Menge an Kosten an, die so mancher Hausbesitzer vorher überhaupt nicht eingeplant hat. Zudem können unter Umständen während der Bauzeit auch noch bezüglich des Wetters noch weitere Unannehmlichkeiten und mögliche Kosten entstehen, für die niemand etwas kann. Wer sich etwas Zeit nimmt, um Preise zu vergleichen und Rabatte zu erfragen, wird Kosten sparen können. Dies gilt ganz besonders für die großen Posten, aber auch die kleineren Investitionen summieren sich beim Bau.

Der Architekt
Als einer der ziemlich kostenaufwendigen Posten ist der Architekt, ohne dessen Bauplan keinerlei Möglichkeit besteht, eine Baugenehmigung zu erhalten. Vor allem kann sich der künftige Hausbesitzer auch ziemlich berechtigt ärgern, dass der Architekt für ein Haus, welches bereits mehrfach errichtet wurde, immer noch hohe Kosten in Rechnung stellt für eine Zeichnung, die bereits fix und fertig erstellt in einer seiner Dateien schlummert und nur noch ausgedruckt werden muss. Dies ist jedoch leider rechtens, der Architekt für die Familie in jedem Fall tätig ist und die Bauzeichnung am Ende mit seiner Unterschrift versieht. Dieses sind die allerersten Kosten, die entstehen, obwohl noch kein einziger Spatenstich erfolgt ist.

Das Bauamt
Der nächste Verursacher ist die städtische Verwaltung, und zwar das Bauamt. Dieses muss der künftige Besitzer der Immobilie erst aufsuchen, um die Bauzeichnung des Architekten hier abzugeben und zudem einen Bauantrag für das infrage kommende Grundstück stellen. Wer glaubt, dass dies nur ein schneller Verwaltungsakt ist, der nur von der Behörde abgesegnet werden muss, der irrt sich aber. Das Grundstück wird durch Augenschein vom zuständigen Baudezernenten geprüft, und bei eventuellen Unklarheiten muss zudem erst ein Gutachten über die Beschaffenheit des Bodens erstellt werden, dessen Kosten natürlich auch auf den baldigen Bauherrn entfallen, auch wenn diese nicht eingeplant sind.

Das Liegenschaftsamt
Hat das Bauamt seine Unterschrift unter den Bauplan des Architekten gesetzt und noch eine schriftliche Baugenehmigung erteilt, kommen die ersten wirklichen Kosten für das Haus zutage, die ebenfalls noch vor dem ersten Spatenstich dem künftigen Eigenheimbesitzer ins Haus flattern. Es sind zunächst die Erschließungskosten, damit das künftige Haus an die städtische Kanalisation und an das Wassernetz der Stadt angeschlossen werden kann. Die weiteren Kosten des Liegenschaftsamtes sind die Anliegergebühren, die das Amt ebenfalls noch vor dem ersten Spatenstich vom neuen Hausbesitzer fordert. Zudem werden noch die Kanalreinigungsgebühren und die Straßenreinigungsgebühren von der Stadt eingefordert. Erst wenn diese Bauen Kosten alle beglichen sind, kann der erste Spatenstich erfolgen und das Experiment Hausbau beginnen.

Weitere Kosten beim Hausbau sind z.B. die Sicherung des Grundstückes per Miete Bauzaun Absperrung in der Bauphase (Pflicht des Bauherren), natürlich können diese Pflichten durch einen Auftrag, z.B. an eine Bauunternehmen übergeben werden, dieser stellt die Baustellen-Absicherungskosten dann in der Baustelleneinrichtung ein.

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